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Abbiegeassistenzsysteme - Leistung

BESCHREIBUNG

Das Förderprogramm „Abbiegeassistent“ unterstützt finanziell die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit mehr als 3.500 kg zGG und Bussen mit mehr als 9 Sitzplätzen einschl. Fahrersitzplatz mit Abbiegeassistenzsystemen. Hierdurch können schwere Unfälle mit Radfahrenden und zu Fuß Gehenden vermieden werden. Zuwendungsberechtigt laut Richtlinie AAS sind „Eigentümer und Halter“ „Leasingnehmer und Mieter“ von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen, förderfähigen Kraftfahrzeugen.

RECHTSGRUNDLAGEN


Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen vom 29. März 2021

weitere Rechtsvorschriften finden Sie auf den Seiten des BALM

ANTRAGSUNTERLAGEN - Förderperiode 2024


Hinweis: Bitte speichern Sie alle Formulare zunächst leer auf Ihrem Computer ab. Diese Formulare sind ausschließlich mit der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader zu öffnen (über den Menübefehl "Öffnen mit...", ansonsten werden die Dateien ggf. mit der Standard-App des Herstellers des Betriebssystems geöffnet). Befüllen Sie die Formulare den Vorgaben entsprechend. (Bitte füllen Sie die Formulare nicht online aus, da es in diesem Fall zu Datenverlusten und/oder Fehlermeldungen kommen kann.)

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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Abbiegeassistenzsysteme - 2024  
Kontrollformular zum Antrag  
Änderungsmitteilung / Verzicht auf Förderung / Verlängerung Bewilligungszeitraum    

 

 

ANTRAGSTELLUNG


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VERWENDUNGSNACHWEISUNTERLAGEN - Förderperiode 2024


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Verwendungsnachweis AAS-Verwendungsnachweis  
Kontrollformular zum Verwendungsnachweis  
   

 

EINREICHUNG DES VERWENDUNGSNACHWEISES


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NACHREICHUNGEN / KONTROLLFORMULARE

 

HIER können Sie die fehlenden Unterlagen nachreichen

HIER können Sie ein Kontrollformular nachreichen

 

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

       
Fragen und Antworten    
Synopse AAS 2024    
Informationsblatt AAS    

DATENSCHUTZ


Angaben gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO finden Sie hier