Termine - Text

02.02.2024

Unterlagen zur Vorlage des Verwendungsnachweises EMK

Ab sofort stehen die Unterlagen zur Vorlage des Verwendungsnachweises EMK im eService-Portal zur Verfügung.

Haben Sie mehrere Anträge gestellt und sind Ihnen darauf mehrere Zuwendungsbescheide zugegangen, so ist für jeden Zuwendungsbescheid getrennt der Verwendungsnachweis vorzulegen.

Wurde Ihnen für einen Teilbetrag der bewilligten Zuwendung der Bewilligungszeitraum (und damit die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises für diesen Betrag) verlängert, ist zwingend innerhalb des jeweils festgesetzten Bewilligungseitraumes für den betreffenden Betrag ein separater Verwendungsnachweis fristgerecht vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen als „Nachreichung“ zum Antrag hochzuladen sind.


23.01.2024

"De-minimis" 2023 – Haushaltsmittel zunächst ausgeschöpft

Gemäß Nummer 1.3 der Richtlinie „De-minimis“ besteht ein Anspruch auf Förderung nicht. Vielmehr entscheidet das Bundesamt aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Um eine gerechte Verteilung der beschränkt verfügbaren Haushaltsmittel 2023 zu gewährleisten, wurden bis zur Ausschöpfung der Fördermittel alle bescheidreifen Anträge DM 2023 in der Reihenfolge berücksichtigt, wie sie beim Bundesamt eingegangen sind, sogenanntes Prioritätsprinzip.

Danach waren in der Förderperiode 2023 die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht für alle Anträge auskömmlich.

Es ergehen aus diesem Grund aktuell entsprechende Ablehnungsbescheide auf alle entsprechenden Anträge.

Werden derzeit gebundene Fördergelder wieder frei, so wird das Bundesamt von Amts wegen in Anwendung des Prioritätsprinzips diese Anträge einer Sachprüfung unterziehen. Bei Vorliegen aller Zuwendungsvoraussetzungen würden diese Ablehnungsbescheide aufgehoben werden und ein Zuwendungsbescheid ergehen.

Das Bundesamt bittet, von Nachfragen zum Sachstand abzusehen.


23.01.2024

"EMK" 2023 – Haushaltsmittel zunächst ausgeschöpft

Gemäß Nummer 1 der Richtlinie „EMK“ besteht ein Anspruch auf Förderung nicht. Vielmehr entscheidet das Bundesamt aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Um eine gerechte Verteilung der beschränkt verfügbaren Haushaltsmittel 2023 zu gewährleisten, wurden bis zur Ausschöpfung der Fördermittel alle bescheidreifen Anträge EMK 2023 in der Reihenfolge berücksichtigt, wie sie beim Bundesamt eingegangen sind, sogenanntes Prioritätsprinzip.

Danach waren in der Förderperiode 2023 die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht für alle Anträge auskömmlich.

Es ergehen aus diesem Grund aktuell entsprechende Ablehnungsbescheide auf alle entsprechenden Anträge.

Werden derzeit gebundene Fördergelder vor Ablauf des Förderprogramms EMK noch bzw. wieder frei, so wird das Bundesamt das Antragsportal wieder öffnen und eine entsprechende erneute Antragstellung zulassen.

Das Bundesamt bittet, von Nachfragen zum Sachstand abzusehen.


24.11.2023

Aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15.11.2023 hat das Bundesfinanzministerium eine Haushaltssperre gemäß § 41 BHO verhängt. Für die Förderprogramme des BALM hat dies zur Folge, dass die Bewilligung von Anträgen derzeit nicht möglich ist. Bitte reichen Sie trotzdem weiterhin noch angeforderte Unterlagen zur Bewilligung über das Antragsportal ein. Das BALM wird diese prüfen. Unterlagen zur Auszahlung der Zuwendungen (Zwischen- und Verwendungsnachweise) sind weiterhin wie gewohnt innerhalb der Fristen vorzulegen. Sobald neue Informationen zur Haushaltssituation vorliegen, werden diese umgehend veröffentlicht.


24.11.2023

Unterlagen zur Zahlungsanforderung EMK (Zwischennachweis)“

Ab sofort stehen die Unterlagen zum Zwischennachweis EMK hier im eService-Portal zur Verfügung. Haben Sie mehrere Anträge gestellt und sind Ihnen daraus mehrere Zuwendungsbescheide zugegangen, so ist für jeden Zuwendungsbescheid getrennt der Zwischennachweis vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen als „Nachreichung“ zum Antrag hochzuladen sind.


17.11.2023

Förderperiode 2024 in den Förderprogrammen „Ausbildung“, „De-minimis“ und „Weiterbildung“

Die Förderrichtlinien „Ausbildung“ und „Weiterbildung“ werden derzeit an das geänderte EU-Recht angepasst. Bezüglich des Antragsstarts in der Förderperiode 2024 sowie über erforderliche Änderungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Derzeit bitten wir von Nachfragen abzusehen.


20.10.2023

Antragsunterlagen zum Förderprogramm „ÖPNV-Modellprojekte“ können im Upload-Bereich unter dem Menüpunkt „Rad- und Fußverkehr, ÖPNV und Betriebliches Mobilitätsmanagement“ unter der Art „ÖPNV-Modellprojekte“ eingereicht werden.

Zum Einreichen der Anträge für die ÖPNV-Modellprojekte wählen Sie bitte unter Art den Menüpunkt „ÖPNV-Modellprojekte“ aus.


04.05.2023

Anträge zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement können im Upload-Bereich unter dem Menüpunkt „Radverkehr, ÖPNV und Betriebliches Mobilitätsmanagement“ unter der Art „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ eingereicht werden.

Zum Einreichen der Anträge für das Betriebliche Mobilitätsmanagement wählen Sie bitte unter Art den Menüpunkt „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ aus.


11.05.2023

Projektskizzen zum Förderprogramm „ÖPNV-Modellprojekte“ können im Upload-Bereich unter dem Menüpunkt „Radverkehr, ÖPNV und Betriebliches Mobilitätsmanagement“ unter der Art „Antrag ÖPNV“ eingereicht werden.

Zum Einreichen der Anträge für die ÖPNV-Modellprojekte wählen Sie bitte unter Art den Menüpunkt „Antrag ÖPNV“ aus.