EMK 1.0_

BESCHREIBUNG


Aufgrund der COVID-19-Pandemie sowie des Konfliktes in der Ukraine und den damit weltweit einhergehenden Engpässen in Materialversorgung und Lieferketten ist es zu einem erheblichen Rückgang der weltweiten Wirtschaftsleistung gekommen. Deutschland als global vernetzte Exportnation muss sich dieser Situation mit ihren Herausforderungen stellen und deren direkten Folgen für die Wirtschaft im Inland bekämpfen und auf die verschlechterte Wirtschaftslage reagieren. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund vereinbart, Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen, der Arbeitsplätze und Wohlstand sichert. Daneben hat sich Deutschland mit dem novellierten Klimaschutzgesetz das ambitionierte Ziel gesetzt, bereits ab 2045 klimaneutral zu sein. Es sieht für das Jahr 2030 65 Prozent weniger Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 vor, für 2040 eine CO2-Minderung um 88 Prozent. Um diese ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, sind konkrete Maßnahmen nötig. Zu diesem Zweck wird die Förderung von Effizienzmaßnahmen und Innovationen deutlich verstärkt. Der parlamentarische Haushaltsgesetzgeber hat daher entsprechende Mittel bereitgestellt, um die Anschaffung von Komponenten, die eine CO2-Minderung bei Neufahrzeugen (Nutzfahrzeugen und Trailern) bewirken, fördern zu können und damit die Energieeffizienz im Straßengüterverkehr zu verbessern.

RECHTSGRUNDLAGEN

   
Richtlinie zur Förderung von Komponenten, die eine Verbesserung der Energieeffizienz bei Neufahrzeugen (Nutzfahrzeugen und Trailern) bewirken vom 02.06.2023 
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P vom 13.06.2019) 

 

ANTRAGSUNTERLAGEN


Hinweis: Bitte speichern Sie alle Formulare zunächst leer auf Ihrem Computer ab. Diese Formulare sind ausschließlich mit der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader zu öffnen (über den Menübefehl "Öffnen mit...", ansonsten werden die Dateien ggf. mit der Standard-App des Herstellers des Betriebssystems geöffnet). Befüllen Sie die Formulare den Vorgaben entsprechend. (Bitte füllen Sie die Formulare nicht online aus, da es in diesem Fall zu Datenverlusten und/oder Fehlermeldungen kommen kann.)

 

Das Kontrollformular ist ausgedruckt, unterschrieben und eingescannt als weitere Anlage hochzuladen.

Die aktuellste Version des Adobe Acrobat Reader wird auf der folgenden Seite (HIER) kostenlos zum Download angeboten.

 
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Antrag EMKFür EMK 2.0 finden Sie die Antragsunterlagen hier   
Antrag EMK Kontrollformular  
Änderungsmitteilung EMK  

ANTRAGSTELLUNG


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ZWISCHENNACHWEISUNTERLAGEN

 

Im Rahmen der Bearbeitung von Anträgen auf Auszahlung (Zwischennachweis) wurden Sachverhalte festgestellt, die das BALM veranlasst haben, ein weiteres Merkblatt zu veröffentlichen. Dieses finden Sie hier. Damit gibt das BALM weiterführende Hinweise und Hilfestellungen zur Einreichung von Anträgen auf Auszahlung.

 

 FormularAusfüll-
hilfe
Muster
Zwischennachweis EMK  
Anlage 1  
Anlage 2  
Zwischennachweis EMK Kontrollformular  


Hinweis: Haben Sie mehrere Anträge gestellt und sind Ihnen daraus mehrere Zuwendungsbescheide zugegangen, so ist für jeden Zuwendungsbescheid getrennt der Zwischennachweis vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt unbar auf das von Ihnen angegebene Konto.

Bitte beachten Sie, dass die Zuwendung mittels Zwischennachweis nur insoweit und nicht eher angefordert werden darf, als sie alsbald nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Die zweckmäßige Verwendung der Zuwendung muss innerhalb von maximal sechs Wochen nach Auszahlung erfolgen. Änderungen hinsichtlich der fristgerechten und zweckmäßigen Verwendung sind unverzüglich mitzuteilen. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität behält sich ausdrücklich vor, die bereits gezahlte Zuwendung bei nicht oder nicht zweckmäßiger Verwendung zurückzufordern.

Des Weiteren erfolgt eine Auszahlung der Zuwendung ausschließlich für solche Komponenten, die bereits Bestandteil der von Ihnen vorgelegten, verbindlichen Verpflichtung sind. Sollten Sie noch keine verbindliche Verpflichtung hochgeladen haben oder enthält Ihre eingereichte, verbindliche Verpflichtung keine Auflistung der einzelnen Komponenten, bitten wir Sie, diese zur Verfahrensbeschleunigung über das eService-Portal nachzureichen. Die einmonatige Frist für den Abschluss dieser verbindlichen Verpflichtung bleibt hiervon unberührt.

Das BALM weist darauf hin, dass eine Auszahlung der Zuwendung erst nach Eintritt der Bestandskraft des o. a. Zuwendungsbescheides erfolgt. Der Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides kann vorzeitig durch Erklärung eines Rechtsbehelfsverzichtes mittels dem Zuwendungsbescheid beigefügten Vordruck herbeigeführt werden. Der Rechtsbehelfsverzicht ist über das eService-Portal einzureichen.

ZWISCHENNACHWEIS HOCHLADEN

 

Der Zwischennachweis inklusive Kontrollformular und ggfs. den Anlagen ist als Nachreichung zum Antrag hier hochzuladen


Hinweis: Bitte speichern Sie alle Formulare zunächst leer auf Ihrem Computer ab. Diese Formulare sind ausschließlich mit der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader zu öffnen (über den Menübefehl "Öffnen mit...", ansonsten werden die Dateien ggf. mit der Standard-App des Herstellers des Betriebssystems geöffnet). Befüllen Sie die Formulare den Vorgaben entsprechend. (Bitte füllen Sie die Formulare nicht online aus, da es in diesem Fall zu Datenverlusten und/oder Fehlermeldungen kommen kann.)

VERWENDUNGSNACHWEISUNTERLAGEN

 
 FormularAusfüll-
hilfe
Muster
Verwendungsnachweis EMK  
Anlage 1 Fortführung Ziffer 7a
Anlage 2 Fortführung Ziffer 7b
Verwendungsnachweis EMK Kontrollformular
Vordruck "Reifennachweis"
  

VERWENDUNGSNACHWEIS HOCHLADEN

 

Der Verwendungsnachweis inklusive Kontrollformular und ggfs. den Anlagen ist als Nachreichung zum Antrag hier hochzuladen

NACHREICHUNGEN

 

HIER können Sie die fehlenden Unterlagen nachreichen

 

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

    
Merkblatt Antrag auf Auszahlung  
Merkblatt KMU  
FAQ EMK  
EMK Berechnungshilfe  
Liste der förderfähigen Maßnahmen EMK 1.0/2.0  
EMK Merkblatt  
EMK Hinweisblatt Fristen  
Synopse ENF-EMK

 

DATENSCHUTZ


Angaben gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO finden Sie hier