BESCHREIBUNG
Im Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals „De-minimis“) können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu diesen Kategorien erhalten:
- fahrzeugbezogene Maßnahme (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen, Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland)
- Maßnahme zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen)
RECHTSGRUNDLAGEN
Förderrichtlinie vom 15. Dezember 2015
1. Änderung der Förderrichtlinie vom 12. Dezember 2016
2. Änderung der Förderrichtlinie vom 25. November 2022
Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie Umweltschutz und Sicherheit (Maßnahmenkatalog) |
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P) Stand 13.06.2019
ANTRAGSUNTERLAGEN - Förderperiode 2024
Hinweis: Bitte speichern Sie alle Formulare zunächst leer auf Ihrem Computer ab. Diese Formulare sind ausschließlich mit der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader zu öffnen (über den Menübefehl "Öffnen mit...", ansonsten werden die Dateien ggf. mit der Standard-App des Herstellers des Betriebssystems geöffnet). Befüllen Sie die Formulare den Vorgaben entsprechend. (Bitte füllen Sie die Formulare nicht online aus, da es in diesem Fall zu Datenverlusten und/oder Fehlermeldungen kommen kann.)
Das Kontrollformular ist ausgedruckt, unterschrieben und eingescannt als weitere Anlage hochzuladen.
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07.05.2024 Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" - Schließung Antragsportal
Am 06. Mai 2024, 09.00 Uhr wurde das Antragsportal des BALM für die erneute Antragstellung im Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ für die Förderperiode 2024 geöffnet. Vereinzelt war es aufgrund der hohen Inanspruchnahme nur eingeschränkt nutzbar. Erneut ist das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ hinsichtlich der Teilnahme ein großer Erfolg, sodass das Antragsportal noch am 06.05.2024, 24.00 Uhr wieder geschlossen wurde. Die bisher eingegangenen Förderanträge werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel geprüft und beschieden. Soweit Fördermittel erneut zur Verfügung stehen sollten, wird das Antragsportal für eine Antragstellung erneut geöffnet. Das Bundesamt wird in diesem Fall mit einem Vorlauf gesondert informieren. Das BALM wird zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bewilligungsbescheide beginnen und bittet darum, von Anfragen zum Sachstand abzusehen.
Formular | Ausfüll- hilfe | ||
Erstantrag Teil A 1 - Einzelunternehmen | |||
Erstantrag Teil A 2 - Verbundunternehmen | |||
Anlage U - zum Erstantrag A 2 | |||
Kontrollformular | |||
Änderungsmitteilung / Verzicht / Verlängerung BWZ |
ANTRAGSTELLUNG
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VERWENDUNGSNACHWEISUNTERLAGEN - Förderperiode 2024
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| Formular | Ausfüllhilfe | |||
Verwendungsnachweis US 2024 | |||||
Anlage F (Fahrzeugaufstellung) | |||||
Anlage S (Fortführung Sachbericht) | |||||
Anlage AAS (Angaben zu Abbiegeassistenzsystemen) | |||||
Kontrollformular | |||||
Belegübersicht Sicheres Parken | |||||
Berechnungshilfe Miete-Leasing | |||||
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EINREICHUNG DES VERWENDUNGSNACHWEISES
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NACHREICHUNGEN / RECHTSBEHELFSVERZICHT / KONTROLLFORMULARE
HIER können Sie die fehlenden Unterlagen nachreichen bzw. einen Rechtsbehelfsverzicht einreichen.
HIER können Sie ein Kontrollformular nachreichen
ALLGEMEINE INFORMATIONEN - Förderperiode 2024
DATENSCHUTZ
Angaben gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO finden Sie hier